Ohne das der Kältemittelkreislauf von Verunreinigungen befreit werden muss,
(z. B. Beschädigung durch Unfall) es ist kein Kältemittel ausgetreten und keine
Feuchtigkeit un
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Kältemittelkreislauf entleeren.
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Drossel erneuern. Je nach Fahrzeug.
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Flüssigkeits- oder Auffangbehälter ausbauen.
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Fahrzeug-Zulassungsdokumente seit dem 01.10.2005
Die Umsetzung der EU-Richtlinie 1999/37/EG "Zulassungsdokumente
für Fahrzeuge" in das nationale Recht und datenschutzrechtliche
Anforderungen haben die Einführung neuer, fälschungssicherer
Zulassungsdokumente erford ...