| 
			
				| Die Reifenindustrie liefert auch Winterreifen in V-Ausführung. 
				Aber nur unter bestimmten Bedingungen sind diese Reifen bis zur 
				zulässigen Höchstgeschwindigkeit vmax 
				= 240 km/h einsetzbar. |  
			
				| Fahrzeuge, die laut Fahrzeugbrief V-Reifen benötigen, können 
				Winterreifen in V-Ausführung ohne Einschränkung bis zu einer 
				Geschwindigkeit "v"max = 240 km/h 
				fahren. |  
			
				| Fahrzeuge mit W-, Y- oder ZR-Reifen: |  
			
				| Fahrzeuge, die laut Fahrzeugbrief W-, Y- oder ZR-Reifen 
				benötigen, dürfen mit V-Winterreifen unter bestimmten 
				Bedingungen nicht "v"max = 240 km/h 
				fahren. |  
			
				| V-Sommer- und V-Winterreifen ohne besondere Kennzeichnung 
				haben nur bis zu einer Geschwindigkeit bis 210 km/h 100 % ihrer 
				durch den Loadindex (Lastindex "LI") angegebenen maximalen 
				Tragkraft. |  
			
				| Geschwindigkeiten über 210 km/h sind mit V-Winterreifen nur 
				dann möglich, wenn die maximale Tragkraft der Reifen nicht 
				überschritten wird. Die Tragkraft der Reifen nimmt um so weiter 
				ab, je höher die Geschwindigkeit ist. |  
			
				| Die maximal zulässigen Achslasten und die erreichbare 
				Höchstgeschwindigkeit einiger Fahrzeuge sind so hoch, dass die 
				Tragkraft der V-Reifen nicht für Geschwindigkeiten bis 240 km/h 
				ausreicht. |  
			
				| Beispiel: Reifen 205/55 R 16 91V |  
			
				| Der Loadindex (LI) 91 bescheinigt diesem Reifen eine 
				Tragkraft von 615 kg pro Reifen bis 210 km/h. |  
			
				| Bei 240 km/h kann dieser Reifen nur noch 560 kg tragen; also 
				darf die Achslast nur maximal 1120 kg betragen. |  
			
				| Das Fahrzeug hat eine zulässige Achslast von 1150 kg und 
				eine erreichbare Höchstgeschwindigkeit von 232 km/h. Dieses 
				Fahrzeug darf mit V-Winterreifen maximal 230 km/h fahren. |  
			
				| Dies gilt für alle V-Winterreifen, die keine besondere 
				Kennzeichnung haben. |  
			
				| Winterreifen mit der Bezeichnung Extra Load XL
				→ Kapitel |  
			
				| Zulassungsbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland |  
			
				| Nur beim Verwenden von Winterreifen ist es zulässig, dass 
				die vom Fahrzeug erreichbare Höchstgeschwindigkeit oberhalb der 
				durch das Geschwindigkeitssymbol angegebenen 
				Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen liegt. |  
			
				| In diesem Fall muss im Sichtbereich des Fahrers ein 
				Hinweisschild mit folgendem Inhalt angebracht werden: |  |  |  |