Dem Hersteller wird für das gesamte Fahrzeug mit allen
Teilen sowie für bestimmte Umrüstungen eine Allgemeine
Betriebserlaubnis (ABE nach 20 StVZO bzw. EG Betriebserlaubnis)
erteilt. |
Umrüstungen an Rädern und Reifen können nur unter bestimmten
Voraussetzungen vorgenommen werden. Dabei müssen die folgenden
Punkte beachtet werden: |
Wenn die Räder- und Reifengröße mit Angabe des Lastindex und
des Geschwindigkeitssymbols in der Fahrzeug-ABE bzw.
EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung
→ Kapitel enthalten sind, kann diese Räder/Reifen-Kombination
ohne weiteres am Fahrzeug montiert werden. |
Es ist nicht erforderlich, dass die in der
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegebene Rad-/Reifenkombination
montiert ist. Es dürfen alle entsprechend der Fahrzeug-ABE bzw.
EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung
→ Kapitel genehmigten Kombinationen am Fahrzeug
montiert werden. |
Für die empfohlenen Umrüstungen (siehe Anlage zur
Gutachterlichen Stellungnahme) bestehen keine Allgemeinen
Betriebserlaubnisse nach 22 StVZO. |
Falls die Räder und/oder Reifen nicht in der entsprechenden
Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung enthalten
sind, ist das Fahrzeug nach der Umrüstung nicht mehr
vorschriftsmäßig im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). |
Diese Ausführungen beziehen sich auf in der Europäischen
Union geltende gesetzliche Bestimmungen und erheben keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Außerhalb der Europäischen Union
gelten zum Teil andere gesetzliche Bestimmungen. |
Die in der Anlage zur Gutachterlichen Stellungnahme
enthaltenen Tabellen zeigen die empfohlenen und durch einer
Technischen Prüforganisation begutachteten Räder/Reifen-Kombinationen
an den Fahrzeugen und die dabei zu berücksichtigenden
Bedingungen. Die Verwendung von Original-Scheibenrädern an einem
Fahrzeug, dem sie nicht zugeordnet sind, ist nicht zulässig. |
Bei den aufgeführten möglichen Umrüstungen handelt es sich
um Kombinationen, die den Anforderungen in Bezug auf
Fahrverhalten und Fahrsicherheit entsprechen. Sie sind das
Ergebnis praktischer Versuche und werden deshalb empfohlen. |
Beachten Sie auch die Hinweise zu den neuen
Fahrzeug-Zulassungsdokumenten seit dem 01.10.2005
→ Kapitel. |
|
|
|