In einigen Ländern gelten spezielle Sicherheitsstandards und abgasrelevante Vorschriften, die vom Bauzustand des Fahrzeugs abweichen können. Volkswagen empfiehlt, sich vor einer Auslandsfahrt bei einem Volkswagen Partner über gesetzliche Bestimmungen und zu folgenden Punkten im Reiseland zu informieren:

Muss das Fahrzeug technisch für
die Auslandsfahrt vorbereitet werden, z. B. den Scheinwerfer abkleben
bzw. umstellen?

Stehen die erforderlichen
Werkzeuge, Diagnosegeräte und Ersatzteile für Service- und
Reparaturarbeiten zur Verfügung?

Steht im Reiseland ein Volkswagen
Partner zur Verfügung?

Bei Benzinmotoren: Ist bleifreies
Benzin mit ausreichender Oktanzahl verfügbar?

Bei Dieselmotoren: Ist
schwefelarmer Dieselkraftstoff verfügbar?

Stehen das richtige Motoröl
(Motoröl) und andere Betriebsflüssigkeiten gemäß den Spezifikationen von
Volkswagen im Reiseland zur Verfügung?

Funktioniert das werkseitig
eingebaute Navigationssystem mit den vorhandenen Navigationsdaten im
Reiseland?

Sind spezielle Reifen für das
Fahren im Reiseland notwendig?

Hinweis
Sich selbst und das Fahrzeug absichern
Abb. 191 In der Mitte der
Instrumententafel: Schalter für die Warnblinkanlage.
Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden
Informationen und Sicherheitshinweise⇒Einleitung
zum Thema Gesetzliche Bestimmungen zum Absichern eines
liegengebliebenen Fahrzeug ...
Montageübersicht: Gelenkwelle mit Tripodegelenk AAR2600i
1 -
Gleichlaufgelenk außen
nur komplett ersetzen
ausbauen
→ Anker
einbauen: Mit Plastikhammer auf die Welle auftreiben, bis
eingefederter Sicherungsring ausfedert
...