ACHTUNG!  
				
					
						| Verletzungsgefahr! Beachten Sie die Warnhinweise und 
						Sicherheitsvorschriften 
						→ Kapitel! | 
					 
				 
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				| Prüfen Sie unbedingt, bevor Sie umfangreiche Messungen 
				vornehmen, durch eine Sichtprüfung den äußeren Zustand, die 
				Anschlüsse und den festen Sitz der Batterie. | 
			 
		 
		
			   Hinweis  
 		
			
				| Zu dem jeweiligen Fahrzeug ist das 
				→ Heft Kapitel Batterie zu beachten. | 
			 
		 
		
			
				
				
					    
					Vorsicht!  
				
					
						
						| Bei nicht sachgemäßer Befestigung der Batterie kann 
						es zu Beschädigungen kommen. | 
					 
				 
				
					
						
						| Rüttelschäden verkürzen die Lebensdauer, es besteht 
						Explosionsgefahr, es kann zu Schädigungen der 
						Gitterplatten kommen und der Befestigungsbügel kann das 
						Batteriegehäuse beschädigen. | 
					 
				 
				
					
						
						| Batterie auf festen Sitz prüfen, ggf. 
						Befestigungsschraube mit dem vorgeschriebenen 
						Anzugsdrehmoment anziehen. | 
					 
				 
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				| Durch die Sichtprüfung ist festzustellen: | 
			 
		 
		
			
				
				| Ob das Batteriegehäuse beschädigt ist. Aufgrund einer 
				Gehäusebeschädigung kann Säure auslaufen. Ausgelaufene 
				Batteriesäure kann am Fahrzeug schwere Schäden verursachen. 
				Behandeln Sie von ausgelaufener Säure betroffene Bauteile 
				umgehend mit Säureumwandler oder Seifenlauge. | 
			 
		 
		
			
				
				| Ob die Batteriepole (Batterieleitungsanschlüsse) beschädigt 
				sind. Aufgrund von Batteriepolbeschädigungen ist der 
				erforderliche Kontakt der Batteriepolklemmen nicht 
				gewährleistet. Berücksichtigen Sie auch beim Anschluss der 
				Batteriepolklemmen, dass das Anzugsdrehmoment aus dem 
				Reparaturleitfaden "Elektrische Anlage" des dementsprechenden 
				Fahrzeugs zur Anwendung kommt. Sind die Batteriepolklemmen nicht 
				korrekt aufgesteckt und angezogen, kann ein Leitungsbrand 
				auftreten. Folge sind erhebliche Funktionsstörungen der 
				elektrischen Anlage. Der sichere Betrieb des Fahrzeuges ist 
				nicht mehr gewährleistet. | 
			 
		 
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