 Hinweis
Die nachfolgend aufgeführten Gesetze und Vorschriften gelten
für die BRD, in anderen Ländern können andere oder zusätzliche
Gesetze oder Vorschriften gelten. |
Für andere Länder sind die Bezugsquellen über die
zuständigen Behörden zu erfragen. |
Über die Einsatzmenge beim Betrieb und bei
Instandhaltungsarbeiten sollen Aufzeichnungen geführt werden (Betriebstagebuch
Kältemittel,
→ Volkswagen-ServiceNet, Umweltschutz; HS Umweltschutz;
Immisionsschutz; Luftverunreinigende Stoffe-Kältemittel für
Fahrzeugklimaanlagen) damit der zuständigen Behörde
auf Verlangen ggf. ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden kann.
Ein Nachweisblatt muss in der EG auf Grund einer Verordnung des
Europäischen Parlaments im Jahre 2005 nicht mehr geführt werden.
In Ländern, welche nicht der EG angehören, können andere
Vorschriften gelten. |
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