Volkswagen Touran Handbücher

Volkswagen Touran Reparaturanleitung :: Leuchten, Lampen, Schalter - außen

Anwendungs- und Sicherheitshinweise für Gasentladungslampen

Werden Montagearbeiten an dem Scheinwerfer mit Gasentladungslampen durchgeführt, beachten Sie Folgendes:
Hinweise auf gefährliche Hochspannung / Ströme → Anker
Hinweise auf Druck -, Temperatur - und Strahlung/ Lichtbogen → Anker
Montagehinweise für Gasentladungslampen → Anker
Entsorgungsvorschriften für Gasentladungslampen → Anker
Benötigte Spezialwerkzeuge, Prüf- und Messgeräte sowie Hilfsmittel
Schutzbrille
Handschuhe
 
ACHTUNG!
Vor Arbeiten an den mit gelben Hochspannungssymbolen gekennzeichneten Teilen des Scheinwerfers mit Gasentladungslampe klemmen Sie unbedingt das Batterie-Masseband ab.
Anschließend das Abblendlicht ein- und wieder ausschalten. Damit werden eventuelle Restspannungen abgebaut.
Das Steuergerät für Gasentladungslampe darf nie ohne Gasentladungslampe betrieben werden.
Die Gasentladungslampe darf aufgrund der hohen Spannungen (über 28000 V beim Zünden der Gasentladungslampe) und Temperaturen nur im Scheinwerfergehäuse betrieben werden.
 
ACHTUNG!
Wechseln Sie niemals Lampen, wenn Sie nicht mit den entsprechenden Handlungen, Sicherheitsvorkehrungen und dem Werkzeug vertraut sind.
Hinweise auf gefährliche Hochspannung / Ströme
 
ACHTUNG!
Steuergeräte vom Lichtsystem, Stecker oder Bauteile im Bereich der Lampenfassung, führen lebensgefährliche Hochspannung.
Der Betrieb des Steuergeräts und des Zündgeräts ist nur mit Lampe zulässig.
 
ACHTUNG!
Schalten Sie die Zündung und alle elektrischen Verbraucher aus und ziehen Sie den Zündschlüssel ab.
Es muss sichergestellt sein, dass bei Arbeiten am Scheinwerfersystem sämtliche Bauteile spannungsfrei sind, inclusive Abbau der Restspannung nach dem Ausschalten der Scheinwerfer.
Restspannungen werden abgebaut, indem Sie das Abblendlicht ein- und wieder ausschalten, nachdem Sie den Zündschlüssel abgezogen haben.
Es muss sichergestellt sein, dass bei Arbeiten am Scheinwerfersystem das Licht nicht eingeschaltet werden kann.
Hinweise auf Druck, Temperatur - und Strahlung/ Blendung
 
ACHTUNG!
Die Lampe darf nur im Scheinwerfergehäuse betrieben werden (Berührschutz wegen sehr heißer Lampe, Absorption der UV-Strahlung, Vermeiden von Blendgefahr, Explosionsschutz).
Die Glaskolben der Glühlampen können sehr heiß werden - Verbrennungsgefahr!
Vermeiden Sie direkt in den Lichtstrahl zu sehen, da die UV-Strahlung der Gasentladungslampe etwa 2,5-mal höher ist als bei herkömmlichem Halogenlicht.
Vermeiden Sie in den Lichtstrahl zu schauen (Blendgefahr), das Sehvermögen kann für längere Zeit beeinträchtigt werden.
 
ACHTUNG!
Vermeiden Sie den Kontakt mit geborstenem Glaskolben.
H 7 - Glühlampen und Gasentladungslampen (Xenon / Bi-Xenon) stehen unter Druck und können bei einem Lampenwechsel platzen - Verletzungsgefahr!
Zum Aus- und Einbau der Gasentladungslampe unbedingt Schutzbrille und Handschuhe benutzen.
Montagehinweise für Gasentladungslampen
 
Vorsicht!
Vor dem Auswechseln einer Glühlampe müssen Sie immer zuerst den betreffenden Verbraucher ausschalten.
Schalten Sie die Zündung und alle elektrischen Verbraucher aus und ziehen Sie den Zündschlüssel ab.
Fassen Sie den Glaskolben der Glühlampe nicht mit bloßen Fingern an, verwenden Sie saubere Stoffhandschuhe. Der zurückbleibende Fingerabdruck würde durch die Wärme der eingeschalteten Glühlampe verdunsten und sich auf dem Reflektor niederschlagen, was die Leuchtkraft des Scheinwerfers beeinträchtigt.
Eine Glühlampe darf nur durch eine Glühlampe gleicher Ausführung ersetzt werden. Die Bezeichnung steht auf dem Lampensockel oder auf dem Glaskolben.
Steckverbindungen beim Einbau richtig einrasten und auf festen Sitz der Verbindung achten.
Entsorgungsvorschriften für Gasentladungslampen
 
ACHTUNG!
Gasentladungslampen sind als Sondermüll zu entsorgen, Gasentladungslampen nie über den Hausmüll entsorgen.
Gasentladungslampen enthalten metallisches Quecksilber (Hg) und Spuren von Thallium, sie dürfen nicht zerstört werden.
Diese Bauteile sind entsprechend der nationalen Gesetzgebung, einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Nur in vorgesehenen Behältnissen bei der zuständigen Annahmestelle entsorgen.
Siehe auch:

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