Volkswagen Touran Reparaturanleitung :: Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Hinweis
Die nachfolgend aufgeführten Gesetze und Vorschriften gelten
für die BRD, in anderen Ländern können andere oder zusätzliche
Gesetze oder Vorschriften gelten. |
Für andere Länder sind die Bezugsquellen über die
zuständigen Behörden zu erfragen. |
Vorschriften und Regelungen zum Umgang und zur Entsorgung
von Kältemitteln und Kältemaschinenölen finden Sie in der
Chemikalien-Klimaschutzverordnung und im Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetz (gilt für die BRD, in anderen Ländern können
davon abweichende Vorschriften und Regelungen gelten). |
|
|
|
Entsorgung Kältemittel und Kältemaschinenöl
Die zur Entsorgung vorgesehenen Kältemittel sind in
gekennzeichnete Recyclingbehälter, unter Beachtung der
zulässigen Füllmasse, zu füllen. Beachten Sie dazu z. B. in der
BRD die Chemikalien- Klimaschutzverordnung und das
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (in anderen Ländern
können davon abweichende Vorschriften und Regelungen gelten). |
Altöl Entsorgung: Volkswagen InfoNet; Gesamtbetrieb;
Handbücher & Händlerliteratur; Handbuch Service; 15. Umweltschutz;
unter allgemeine Hinweise den Link "Umweltschutz im Handels- und
Servicebetrieb" folgen; 4. Abfallentsorgung; 6. Entsorgungswege;
g. Altölentsorgung; Kälteöle |
Gebrauchte Kältemaschinenöle aus Anlagen mit halogenierten
Kohlenwasserstoffen (mindestens ein Wasserstoffatom durch z. B.
der Halogene Fluor, Chlor, Brom oder Iod ersetzt) sind als
besonders überwachungsbedürftiger Abfall zu entsorgen. Eine
Mischung mit anderen Ölen oder Stoffen ist nicht zulässig. Die
sachgerechte Lagerung und Entsorgung hat nach den
Länderrichtlinien zu erfolgen. Beachten Sie dazu z. B. in der
BRD die Chemikalien- Klimaschutzverordnung und das
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (in anderen Ländern
können davon abweichende Vorschriften und Regelungen gelten). |
Bezugsquellen der technischen Regeln sowie der Arbeitsschutz-
und Unfallverhütungsvorschriften für die BRD |
Für andere Länder sind die Bezugsquellen über die
zuständigen Behörden zu erfragen |
|
|
|