| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Übersicht über die Antennenanlage in Verbindung mit den Radiogeräten "RCD
300" ► 08.2003 und "RCD 210"
1 -
Mobilfunktelefon -R54-
2 -
Antennenleitung von der Telefonanlage zur Dachantenne
3 -
Antenne für Telefon, Navigationssystem, Standheizung -R66-
eingebaut auf dem D ...
Batterie anklemmen
Vorsicht!
Beachten Sie die Hinweise zur Verschraubung der
Batteriepole
→ Kapitel.
Benötigte Spezialwerkzeuge, Prüf- und
...