| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Anlasser, Fahrzeuge mit Doppelkupplungsgetriebe (DSG)
Ersetzen des Anlassers bei Fahrzeugen mit Start-Stopp-System:
Aufgrund der höheren Anforderung an den Anlasser bei aktivem
Start-Stopp-System, z. B. im Stadtverkehr, wurde die
Zyklenfestigkeit erhöh ...
Stromlose Betätigung
Glasdeckel
Hinweis
Bei Stromausfall kann der Glasdeckel vorn am Schiebedachmotor mit
einem handelsüblichen Sechskantschlüssel manuell verfahren werden.
Der Glasdeckel vorn darf manuell nur so weit verfahren werden, b ...