| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Schritt 4 (keine Späne in Kraftstofffördereinheit und -behälter vorhanden)
Kraftstoffbehälter mit 5 Liter Dieselkraftstoff befüllen.
-
Kraftstoffbehälter nochmals wie oben beschrieben vollständig
entleeren.
Vors ...
Innenleuchte vorn -W1- aus- und einbauen
Hinweis
Die folgenden Abbildungen zeigen den Aus- und Einbau der
Innenleuchte vorn -W1- einem Fahrzeug mit Schiebe- /
Ausstelldach. Der Aus- und Einbau der Innenleuchte vorn -W1- an
Fahrzeugen ohne Schiebe- / Ausste ...