| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Einstellübersicht
Hinweis
Bei Montagearbeiten am Getriebe ist eine Neueinstellung von
Antriebswelle, Abtriebswelle oder Ausgleichsgetriebe nur erforderlich,
wenn Teile ausgewechselt werden, welche die Einstellung des Getriebes
direkt beeinflussen. Um unn&oum ...
Allgemeine Hinweise
Die Antennenanlage mit Diversity-Funktion ist in den
hinteren Seitenscheiben eingebaut.
Für die Navigation im Radio-Navigationssystem, für den
digitalen Radioempfang DAB und für die Telefonanlage gi ...