| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Lenkwinkelgeber -G85- aus- und einbauen
Der Lenkwinkelgeber -G85- ist zwischen Lenkrad und
Lenkstockschalter eingebaut (Ausnahme siehe Hinweis).
Hinweis
Ab der KW 22/08 sitzt bei Fahrzeugen mit einer
elektromechanischen Lenkung der Genera ...
Aggregateträger aus- und einbauen
Hinweis
Der Aus- und Einbau erfolgt nur für den rechte
Aggregateträger. Der Aus- und Einbau des linken Aggregateträger
ist sinngemäß daraus abzuleiten.
An dem Aggregatetr&a ...