| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Weitere Ablagen
Abb. 121 Bei Fahrzeugen mit 7 Sitzen: Hinteres Ablagefach im
Gepäckraumboden.
Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden
Informationen und Sicherheitshinweise⇒Einleitung
zum Thema 
Ablagefach im Gepäckraumboden bei 7 Sitzen
Im Ablagefach im Gepäc ...
CrossTouran - ab Modelljahr 2013
Hinweis
Die angegebenen Rad-/Reifenkombinationen gelten bei den
entsprechenden Motoren immer für alle ihm zugeordneten Getriebearten.
Abweichungen dazu werden gesondert in der Tabelle ausgewiesen.
Typ-Genehmig ...