| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Statisches Kurvenlicht
Durch Einschalten des Blinkers wird beim Abbiegen oder in
sehr engen Kurven zusätzlich ein in den Scheinwerfer
integriertes statisches Kurvenlicht automatisch zugeschaltet.
Das statische Kurvenlicht funktioniert nur bei Gesch ...
Montageübersicht: Gelenkwelle mit Tripodegelenk AAR2600i
1 -
Gleichlaufgelenk außen
nur komplett ersetzen
ausbauen
→ Anker
einbauen: Mit Plastikhammer auf die Welle auftreiben, bis
eingefederter Sicherungsring ausfedert
...