Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
1 - | Rollwiderstand |
Erläuterungen → Anker |
2 - | Nasshaftung |
Erläuterungen → Anker |
3 - | Geräuschemission |
Erläuterungen → Anker |
Sollwerte für Fahrzeugvermessung
Diese Sollwerte gelten für alle Motorisierungen
Erklärungen zu den PR.-Nummern finden Sie hier
→ Kapitel
Die in den Tabellen angeg ...
Tieftonhorn -H7- mit Stand-/Zuheizer aus- und einbauen
Hinweis
Das Hochtonhorn -H2- und das Tieftonhorn -H7- werden vom
Bordnetzsteuergerät -J519- parallel angesteuert.
Das Hochtonhorn -H2- ist links und das Tieftonhorn -H7-
rechts nebe ...