| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Montageübersicht - Einspritzeinheiten (Injektoren)
Vorsicht!
Beim Einbau eines neuen Rumpfmotors ist es zwingend
erforderlich, nach Montage der Hochdruckleitungen die
Spannpratzen der Einspritzeinheiten mit vorgeschriebenem
Dre ...
Montageübersicht
Hinweis
Die Darstellung erfolgt für die rechte Seite. Für die linke Seite
ist sinngemäß daraus abzuleiten.
1 -
Türscheibe
aus- und einbauen
→ Kapitel
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