| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Airbageinheit Fahrerseite aus- und einbauen
Hinweis
Der in den folgenden Tätigkeiten genannte Schraubendreher
sollte ca. 175 mm lang sein und eine Klingenbreite von 7 mm
besitzen.
Ausbauen
...
Reifen abmontieren, Räder ohne und mit Reifen-Druck-Kontrolle
Falls vorhanden, Sensor für Reifendruck mit
Fahrzeugdiagnosetester prüfen und ggf. ersetzen.
Hinweis
Beim Reinigen des Scheibenrades (Felge) darf der Sensor für
Reifendruck (fal ...