| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Empfohlene Notreifen und Noträder
Bei Bedarf den Kunden über die nachfolgend aufgeführten
Hinweise informieren und gegebenenfalls auch auf die
Betriebsanleitung seines Fahrzeugs verweisen.
Die nach ...
Verteilung der Bauteile des Kältemittelkreislaufes und deren Einfluss auf
die Hoch- und Niederdruckseite
Auf der Hochdruckseite ist es der Kondensator der
Flüssigkeitsbehälter und als Trennung von der HD-Flüssigseite
und der ND-Flüssigseite die Drossel oder das Expansionsventil.
Hochdruck entsteht ...