| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Steuergerät für Gasentladungslampe links -J343- bzw. Steuergerät für
Gasentladungslampe rechts -J344- aus- und einbauen
Hinweis
Die Abbildungen zeigen das Ersetzen des Steuergeräts für
Gasentladungslampe links -J343- am linken Scheinwerfer.
Das Ersetzen vom Steuergerät für Gasentladungslampe ...
Garantieprüfung durchführen
ACHTUNG!
Batterien, bei denen die Farbanzeige hellgelb
anzeigt, dürfen nicht geprüft oder geladen werden. Es
darf keine Starthilfe gegeben werden!
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