| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Tiefentladene Batterie mit dem Batterie-Ladegerät -VAS 5095 A- laden
ACHTUNG!
Verletzungsgefahr! Beachten Sie die Warnhinweise und
Sicherheitsvorschriften
→ Kapitel!
Das Ladegerät erkennt tiefent ...
Einbaulage des Scheinwerfers korrigieren
Hinweis
Die Abbildungen zeigen das Korrigieren der Einbaulage am
linken Scheinwerfer. Die Korrektur des rechten Scheinwerfers
erfolgt sinngemäß.
Wenn bei der Kontrolle der Einbaulage des ...