| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Sendeleistungen und Antenneneinbauorte
Touran 2003
Hinweis
Ein Verbau an Stoßfängern ist aus gesetzlicher Lage nicht
mehr gestattet zur Verbesserung des Fußgängerschutzes.
&nbs ...
Klimakompressor ohne Magnetkupplung mit torsionselastische Kupplung
Der Klimakompressor wird direkt von der Flügelpumpe für
Servolenkung angetrieben.
Auf der Antriebswelle des Klimakompressors befindet sich ein
Überlastschutz, der bei blockierendem Klimakompressor a ...