| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Erhaltungsladung mit dem Batterie-Ladegerät -VAS 5095 A
ACHTUNG!
Verletzungsgefahr! Beachten Sie die Warnhinweise und
Sicherheitsvorschriften
→ Kapitel!
ACHTUN ...
Aufbau - Felge
1 -
Felgenhorn
Anschlag für die seitliche Reifenwulst
2 -
Hump (H2) auf beiden Felgenschultern
verhindert bei starker Kurvenfahrt das Abrutschen des Reifens von
der Felgens ...