| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Blende, Fußraum, 2. Sitzreihe, aus- und einbauen
Ausbauen
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Nehmen Sie den Sitz der 2. Sitzreihe aus dem Fahrzeug heraus.
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Bauen Sie die Blenden, Lehnenbeschläge, aus
→ Kapitel.
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Zi ...
Bremsprüfung
Allgemeines
Der Antrieb erfolgt vom Prüfstand.
Bei der Prüfung ist bei Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der
Leerlauf und bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe die Fahrstufe
"N" einzulegen.
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