| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Stellmotor der Temperaturklappe -V68- aus- und einbauen
Ausbauen
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Verkleidung, Fußraum ausbauen
→ Karosserie-Montagearbeiten Innen; Rep.-Gr.68.
-
Fußraumausströmer links ausbauen
→&n ...
Checkliste
Für den Umgang und den Erhalt der Sitzbezüge Folgendes
beachten ⇒ :
Vor dem Einsteigen ins Fahrzeug
alle Klettverschlüsse schließen, die mit Polsterstoffen oder
Stoffverkleidungen in Berührung kommen können. Offene Klettverschlüsse
kön ...