| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Einleitung zum Thema
In diesem Kapitel finden Sie
Informationen zu folgenden Themen:⇒ Allgemeine Informationen zum Befördern
von Kindern im Fahrzeug 
⇒ Unterschiedliche Befestigungssysteme ⇒ Kindersitz auf dem Beifahrersitz
verwenden 
⇒ Kindersitz auf den Rücksitzen ...
2K-HS-Härter
Benennung:
2K-HS-Härter -LHA 009 041 A3-
2K-HS-Härter, kurz -LHA 021 004 A3-
2K-HS-Härter, extra kurz -LHA 009 046 A2-
...