| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Beleuchteter Make-up-Spiegel Beifahrerseite -W14- und beleuchteter
Make-up-Spiegel Fahrerseite -W20- aus- und einbauen
Benötigte Spezialwerkzeuge, Prüf- und
Messgeräte sowie Hilfsmittel
Demontagekeil -VAS 3409-
Hinweis
Beim Aus- und ...
Ausströmer Beifahrer- bzw. Fahrerseite aus- und einbauen
Hinweis
Das Ausbauen der Ausströmer auf beiden Seiten ist identisch,
nur seitenverkehrt.
Um Beschädigungen an der Schalttafel zu vermeiden, beim
Aushebeln eine Unterlage verwen ...