| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Elektronische Diebstahlsicherung
Die Radio-Navigationssysteme "RNS MFD 2" und "RNS MFD 2 DVD"
sind mit einer elektronischen Komfort-Diebstahlsicherung
ausgestattet, die in Verbindung mit dem Schalttafeleinsatz
wirksam ist.
Nach dem Abklemme ...
Hinweise zur Reparatur von Airbag- und Gurtstrafferleitungen
Ergänzend zu der allgemeinen Reparatur von Leitungssträngen
sind bei der Reparatur von Leitungen des Airbag- und
Gurtstraffersystems folgende Verfahrensanweisungen zu beachten:
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