| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Kältemittelkreislauf mit Klimaservice-Station evakuieren
Der Arbeitsablauf ist grundsätzlich wie in der
Betriebsanleitung Ihrer Klimaservice-Station beschrieben
durchzuführen.
Beschrieben ist hier der Ablauf mit der Klimaservice-
Station -VAS 6007A ...
Geber für Parklenkassistent ersetzen
Wird ein neuer Geber für Parklenkassistent verbaut, muss der
Geberkopf vorher in der Farbe der Stoßfängerabdeckung lackiert
werden. Bei der Lackierung der Geber müssen die folgenden
Bedingungen eingehalten wer ...