Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
1 - | Rollwiderstand |
Erläuterungen → Anker |
2 - | Nasshaftung |
Erläuterungen → Anker |
3 - | Geräuschemission |
Erläuterungen → Anker |
Lenkschlossgehäuse aus- und einbauen
Vorsicht!
Zum Ab- und Anklemmen der Batterie müssen Sie die
Vorgehensweise, wie im Reparaturleitfaden beschrieben,
einhalten
→ Kapitel.
...
Kontaktbelegungen an den Steckverbindungen des Verstärkers
Mehrfachsteckverbindung A, 24-fach
1 -
Hochtonlautsprecher hinten links, plus
2 -
Tieftonlautsprecher hinten rechts, minus
3 -
Tieftonlautsprecher hinten ...