Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
1 - | Rollwiderstand |
Erläuterungen → Anker |
2 - | Nasshaftung |
Erläuterungen → Anker |
3 - | Geräuschemission |
Erläuterungen → Anker |
Montageübersicht: Aggregateträger, Stabilisator, Achslenker
Vorsicht!
Schweiß- und Richtarbeiten an tragenden und radführenden
Bauteilen der Radaufhängung sind nicht zulässig
Selbstsichernde Muttern immer ersetzen.
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