| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Antenne und Antennenleitung
Zwischen dem Sende-Empfangsgerät und der Antenne ist eine
geschirmte Leitung zu verwenden. Der Schirm muss an der
Geräteseite und an der Antennenseite aufgelegt sein.
Gleichzeitig ist auf eine gute und d ...
Vorgehensweise zur Fehlersuche
Benötigte Spezialwerkzeuge, Betriebseinrichtungen, Prüf- und Messgeräte
sowie Hilfsmittel
Fahrzeugdiagnose-, Mess- u. Informationssystem -VAS 5051-
oder das Fahrzeugdiagnose- und Service-Informationssystem -VAS
5052-
...