Abb. 186
Reifenprofil:
Verschleißanzeiger.
⇒Einleitung
zum Thema 
Profiltiefe
Besondere Fahrsituationen erfordern eine möglichst große Profiltiefe der
Reifen und eine annähernd gleiche Profiltiefe der Reifen auf der Vorder- und
Hinterachse. Dies gilt insbesondere für das Fahren bei winterlichem Wetter
und kalten Temperaturen und bei Nässe ⇒ .
In den meisten Ländern ist bei 1,6 mm Restprofil (gemessen in den Profilrillen neben den Verschleißanzeigern) die gesetzlich zulässige Mindestprofiltiefe erreicht. Länderspezifische gesetzliche Vorschriften beachten.
Winterreifen verlieren weitgehend ihre Wintertauglichkeit, wenn das Reifenprofil bis auf eine Tiefe von 4 mm abgefahren ist.
Die Profiltiefe bei neuen Reifen kann aufgrund von Konstruktionsmerkmalen und Profilgestaltung je nach Ausführung und Hersteller unterschiedlich ausfallen.
Verschleißanzeiger im Reifen
Im Profilgrund der Originalbereifung befinden sich quer zur Laufrichtung 1,6 mm hohe Verschleißanzeiger ⇒ Abb. 186 . Diese Verschleißanzeiger sind mehrfach in gleichen Abständen auf der Lauffläche angeordnet. Markierungen an den Reifenflanken kennzeichnen die Lage der Verschleißanzeiger, z. B. die Buchstaben TWI oder Symbole.
Die Verschleißanzeiger zeigen an, ob ein Reifen abgefahren ist. Spätestens dann, wenn das Reifenprofil bis zum Verschleißanzeiger abgefahren ist, muss der Reifen ersetzt werden.
Warnung
Aufbereitung von Leichtmetallrädern
ACHTUNG!
Die Reparatur einer beschädigten Felge oder Schüssel
durch Erhitzung, mittels Schweißung oder durch Zugabe
oder Abnahme von Material ist absolut verboten.
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Steuergerät für Sonderfahrzeug -J608
Das Steuergerät für Sonderfahrzeug -J608--Pfeil-
befindet sich hinter der Seitenverkleidung hinten links.
Hinweis
Zusätzliche Informationen:
→ Nr.306
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