| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Überdruckablassventil am Klimakompressor prüfen
Prüfen
Funktion: Schützt den Kältemittelkreislauf vor zu hohen
Drücken.
Erfrierungsgefahr durch Kältemittel. Bei laufendem Motor und zu hohem
Druck im Kältemittelkreis ...
Einleitung zum Thema
In diesem Kapitel finden Sie
Informationen zu folgenden Themen:⇒ Allgemeine Informationen zum Befördern
von Kindern im Fahrzeug 
⇒ Unterschiedliche Befestigungssysteme ⇒ Kindersitz auf dem Beifahrersitz
verwenden 
⇒ Kindersitz auf den Rücksitzen ...