| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Batterie abklemmen
Hinweis
Durch das Abklemmen der Batterie-Masseleitung (Stromunterbrechung)
wird das sichere Arbeiten an der elektrischen Anlage ermöglicht.
Das Abklemmen der Batterie-Plusleitung ist nur ...
Kolbenüberstand im "OT" messen
Hinweis
Bei Einbau neuer Kolben oder eines Teilmotors müssen Sie den
Kolbenüberstand im "OT" prüfen.
Wenn Sie bei der Überstandsmessung der Kolben
unterschiedliche We ...