| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Funktionsbeschreibung Thermo Top V
Temperatur am Temperaturfühler -G18- kleiner ca. 50 C.
Temperatur am Temperaturfühler für Außentemperatur -G17-
kleiner ca. +5 C.
Durch Einschalten wird di ...
Warnleuchte
Lesen und
beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen und Sicherheitshinweise⇒Einleitung
zum Thema 
leuchtet
mögliche Ursache
Abhilfe
Mindestens eine Fahrzeugtür ist geöffnet oder nicht
richtig geschlossen ...