| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Gesetzestexte und Vorschriften
Hinweis
Die nachfolgend aufgeführten Gesetze und Vorschriften gelten
für die BRD, in anderen Ländern können andere oder zusätzliche
Gesetze oder Vorschriften gelten.
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Gelenkfreie Scheibenwischer aus- und einbauen
Hinweis
Fahrer- und Beifahrerwischerblatt dürfen beim Einbau nicht
vertauscht werden.
Die gelenkfreien Scheibenwischer sind sehr flexibel. Um die
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