| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Allgemeine Beschreibung
Das Diagnose-Interface für Datenbus -J533- (Gateway)
-Pfeil- befindet sich unterhalb der
Schalttafel oberhalb des Relaisträgers.
Hinweis
Zusätzliche Informationen:
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Profiltiefe messen
Hinweis
Messstellen zur Ermittlung der Profiltiefe sind die
Hauptprofilrillen.
Nicht auf den TWI messen (Tread Wear Indikator - bedeutet:
Profil-Abnutzungsanzeiger).
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