| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Einleitung zum Thema
In diesem Kapitel finden Sie
Informationen zu folgenden Themen:⇒ Benzinkraftstoff 
⇒ Dieselkraftstoff ⇒ Erdgas 
⇒ Informationen zum Kraftstoffverbrauch ⇒ Kraftstoffverbrauch 
⇒ CO-Emission Die zu tankende Art des Kraftstoffs ist abhängig vo ...
Einleitung zum Thema
In diesem Kapitel finden Sie
Informationen zu folgenden Themen:⇒ Allgemeine Informationen zum Befördern
von Kindern im Fahrzeug 
⇒ Unterschiedliche Befestigungssysteme ⇒ Kindersitz auf dem Beifahrersitz
verwenden 
⇒ Kindersitz auf den Rücksitzen ...