| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Fahrzeugkenndaten
Abb. 16 A: Fahrzeugdatenträger: im
Beispielbild mit Motorkennbuchstabe CCZB â‘¢. B: Typschild.
Abb. 17
Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden
Informationen und Sicherheitshinweise⇒Einleitung
zum Thema 
Fahrzeug-I ...
Allgemeine Arbeitssicherheit
Nach VBG 20, Verband der gewerblichen Berufsgenossenschaft.
Arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung beachten, siehe
→ Volkswagen-ServiceNet, Handbücher, Handbuch Service;
Umweltschutz. Käl ...