| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Allgemeine Reparaturhinweise
Für eine einwandfreie und erfolgreiche Lenkgetriebereparatur
sind größtmögliche Sorgfalt und Sauberkeit, sowie einwandfreie
Werkzeuge eine wichtige Voraussetzung. Selbstverständlich gelten
bei Instandsetz ...
Menüs im Kombi-Instrument bedienen
Abb. 13 Fahrzeuge ohne
Multifunktionslenkrad: Taste ①im Scheibenwischerhebel zum Bestätigen von
Menüpunkten und Wippe ② zum Wechseln der Menüs.
Abb. 14 Rechte Seite des
Multifunktionslenkrads: Tasten zum Bedienen der Menüs im Kombi-Instrument.
Lesen und ...