| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
R12-Kältemittelkreislauf in R134a-Kältemittelkreislauf umbauen und in Stand
setzen (Retrofit)
Hinweis
Die nachfolgend aufgeführten Gesetze und Vorschriften gelten
für die BRD, in anderen Ländern können andere oder zusätzliche
Gesetze oder Vorschriften gelten.
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Automatisch abblendender Innenspiegel
Der automatisch abblendende Innenspiegel dunkelt stufenlos
ab, wenn der Fahrer von hinten geblendet wird.
Er besteht aus einem Spiegelelement und einer Elektrik mit
zwei Fotosensoren.
Die El ...