| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Reifenschäden durch zu geringen Luftdruck
Die häufigsten Ausfallursachen sind kleine, äußere
Verletzungen, ein schadhaftes Ventil oder eine durch Korrosion
oder Beschädigung undichte Felge.
Losl ...
Anlasser aus- und einbauen, 1,4 l TSI-Motor 110 KW (Erdgasmotor),
Doppelkupplungsgetriebe (DSG) DQ200-7F
Ausbauen:
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Batterie abklemmen
→ Kapitel.
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Unterdruckschlauch -Pfeil-
entriegeln und abziehen.
...