| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Innenraumüberwachung und Abschleppschutz
Abb. 25 Neben dem Fahrersitz: Taste
zum Ausschalten der Innenraumüberwachung und des Abschleppschutzes.
Abb. 26 In der Dachkonsole:
Sensoren der Innenraumüberwachung am Ablagefach.
Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden
Informationen und Sicherheitshin ...
Montageübersicht: Federbein
Hinweis
Montageübersicht Federbein für adaptive Fahrwerksregelung DCC
→ Kapitel
1 -
Dämpfer
einzeln austauschbar
Zuordnung
→ Elektronischer E ...