| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Kältemittel R134a
Der Verdampfungs- und Kondensierungsprozess ist das bei
Klimaanlagen in Fahrzeugen verwendete Verfahren. Man arbeitet
dabei mit einem leicht siedenden Stoff, den wir als Kältemittel
bezeichnen.
Das ange ...
Geber für Einparkhilfe bzw. Geber für Parklenkassistent
Die Geber für Parklenkassistent sind in der vorderen und
hinteren Stoßfängerabdeckung verbaut. Die beiden Geber für
Parklenkassistent sitzen seitlich in den äußersten Positionen
der Stoßfä ...