| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Sitzbelegungssensor Beifahrerseite -G128- aus- und einbauen
Hinweis
Der Sitzbelegungssensor Beifahrerseite -G128- ist mit dem
Polster vom Sitzkissen fest verklebt. Ein separater Aus- und
Einbau ist nicht zulässig, es muss der Sensor mit dem Polster
zusammen ersetzt werd ...
Reparaturhinweise
Arbeiten am Kältemittelkreislauf
In einigen Ländern sind für Arbeiten, die das Öffnen des
Kältemittelkreislaufs erfordern, besondere Qualifizierungen
erforderlich.
Weitere Informationen
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