| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Werkzeugbeschreibungen
Anschlagzange mit Einsatz
Die Anschlagzange ohne Einsatz -VAS 1978/1-, mit dem Einsatz
für Anschlagzange -VAS 1978/2-, ist Bestandteil vom
Leitungsstrang-Reparaturset -VAS 1978- und wird zum Verquetschen
der Quetschverbinder ...
Aqua-Premium Verarbeitungshinweise für wasserverdünnbare Produkte
Ausgabe 06.2013
Grundsätzlich ist bei Einsatz von wasserverdünnbaren
Produkten die Untergrundvorbehandlung sehr sorgfältig und
ausschließlich mit wasserverdünnbare Produkte empfohlenen
...