| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Übersicht über das Radio-Navigationssystem "RNS 300" mit Monochrom-Display
1 -
Steuergerät mit Anzeigeeinheit für Radio und Navigationssystem
-J503-
eingebaut in der Mittelkonsole
aus- und einbauen
→ Kapitel
2 -
Verstärker ...
Noträder
Hinweise zu Noträdern
Bei Bedarf den Kunden über die nachfolgend aufgeführten
Hinweise informieren und gegebenenfalls auch auf die
Betriebsanleitung seines Fahrzeugs verweisen.
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