Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
1 - | Rollwiderstand |
Erläuterungen → Anker |
2 - | Nasshaftung |
Erläuterungen → Anker |
3 - | Geräuschemission |
Erläuterungen → Anker |
Übersicht über die Antennenanlage in Verbindung mit dem
Radio-Navigationssystem "RNS MFD 2" mit CD- oder DVD-Laufwerk
1 -
Mobilfunktelefon -R54-
2 -
Antennenleitung von der Telefonanlage zur Dachantenne
3 -
Antenne für Telefon, Navigationssystem, Standheizung -R66-
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Einbauhinweise
Die zu primernden Flächen der Anbauteile müssen frei von
Verunreinigungen sein.
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Klebereste werden mit dem Klebstoffentferner -D 002 000 10-
entfernt.
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Ei ...