   Hinweis  
 		
			
				
				| Ist es notwendig die Klimaservice-Station zu entleeren 
				(z. B. weil verunreinigtes Kältemittel abgesaugt wurde) sind 
				grundsätzlich alle Filter und Trockner zu erneuern. Filter und 
				Trockner erst unmittelbar vor dem Einbauen aus der luftdicht 
				verschlossenen Transportverpackung nehmen, um die 
				Feuchtigkeitsaufnahme möglichst gering zu halten. | 
			 
		 
		
			
				
				| Kältemittelflaschen, die mit verunreinigtem, gebrauchten 
				Kältemittel gefüllt werden, sind unter der Bezeichnung "Recyclingflaschen" 
				bekannt. | 
			 
		 
		
			
				
				| Recyclingflaschen grundsätzlich vor dem ersten Befüllen mit 
				Kältemittel evakuieren. Kältemittelflaschen, in denen sich Luft 
				befindet, dürfen nicht mit Kältemittel gefüllt werden. | 
			 
		 
		
			
				
				| Unterschiedliche Kältemittelsorten dürfen nicht miteinander 
				vermischt werden. Kältemittelgemische können nicht wieder 
				aufbereitet werden, sondern müssen entsorgt werden. Besteht 
				Unklarheit über die Zusammensetzung des Flascheninhaltes, ist 
				dies dem Kältemittelaufbereiter mitzuteilen. | 
			 
		 
		
			
				
				
					    
					ACHTUNG!  
				
					
						
						| Beim Befüllen von Recyclingflaschen (Druckgasbehälter) 
						müssen die bestehenden Vorschriften, Technische Regeln 
						und Gesetze beachtet werden. | 
					 
				 
				
					
						
						| Das Überfüllen von Recyclingflaschen muss in jedem 
						Fall verhindert werden. Überfüllte Recyclingflaschen 
						verfügen über ein zu geringes Gaspolster, um die durch 
						Wärmeeinwirkung verursachte Flüssigkeitsausdehnung 
						aufnehmen zu können. Es besteht die Gefahr des Berstens. | 
					 
				 
				
					
						
						| Zu Ihrer eigenen Sicherheit nur Recyclingflaschen 
						mit eingebautem Sicherheitsventil verwenden. | 
					 
				 
				
					
						
						| Recyclingflaschen müssen während des Befüllens auf 
						einer geeichten Waage gewogen werden. Die maximal 
						zulässige Füllmenge beträgt 75 % (Füllfaktor 0,75) des 
						auf der Recyclingflasche angegebenen Füllgewichtes (es 
						kann nicht ausgeschlossen werden, dass neben dem 
						Kältemittel auch Kältemittelöl in die Recyclingflasche 
						gefüllt wird). | 
					 
				 
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