| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Sauberkeitsregeln für Arbeiten an der Zusatzheizung und dem Kraftstoffsystem
Verbindungsstellen und deren Umgebung vor dem Lösen
gründlich reinigen.
Ausgebaute Teile auf einer sauberen Unterlage ablegen (Folien
oder Papier verwenden, keine fasernden Lappen benutzen) und
...
Richtige Sitzposition
Abb. 38 Der richtige Abstand des
Fahrers zum Lenkrad muss mindestens 25 cm betragen.
Abb. 39 Richtiger Gurtbandverlauf
und richtige Kopfstützeneinstellung.
Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden
Informationen und Sicherheitshinweise⇒Einleitung
zum T ...