| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Türsteuergerät Fahrerseite -J386
Hinweis
Das Türsteuergerät Fahrerseite -J386- und der
Fensterhebermotor Fahrerseite -V147- bilden ein Bauteil und
können nicht einzeln ersetzt werden.
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Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten an Fahrzeugen mit Start-Stopp-System
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Verletzungsgefahr durch automatischen Motorstart bei
Fahrzeugen mit Start-Stopp-System.
Bei Fahrzeugen mit aktiviertem Start-Stopp-System (erk ...