| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Radioanlage "RCD 500"
Radio "RCD 500"
Hinweis
Die Ersatzteilnummer für das Radiogerät befindet sich auf
einem Aufkleber am Gehäuse des Radiogerätes!
Wird das Radiogerä ...
Mit dem Parklenkassistenten einparken
Abb. 151 Parklücke erkannt: Zum
Einparken Rückwärtsgang einlegen (Längs- bzw. Querparken).
Abb. 152 In der Mittelkonsole:
Taste zum manuellen Einschalten des Parklenkassistenten.
Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden
Informationen und Sicherheitshin ...