| Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
| Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
| Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
| Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
| 1 - | Rollwiderstand |
| Erläuterungen → Anker |
| 2 - | Nasshaftung |
| Erläuterungen → Anker |
| 3 - | Geräuschemission |
| Erläuterungen → Anker |
Reparatur von CAN-Busleitungen
Als CAN-Busleitung wird eine ungeschirmte Zweidrahtleitung
-1- und -2-
mit einem Querschnitt von 0,35 mm 2
oder 0,5 mm 2 verwendet.
Die Farbcodierungen der CAN-Busleitungen entnehmen Sie der
folge ...
Kraftschlüssig geklebte Scheiben
Werkzeuge
Hinweis
Der Ausbau der geklebten Scheiben ist mit der
Trennvorrichtung für geklebte Scheiben -V.A.G 1474 A-
beschrieben. Es können ebenfalls die entsprechenden Werkzeuge
aus der Trennv ...