Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung). |
Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel. |
Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G. |
Es wird in 3 Kategorien unterschieden: |
1 - | Rollwiderstand |
Erläuterungen → Anker |
2 - | Nasshaftung |
Erläuterungen → Anker |
3 - | Geräuschemission |
Erläuterungen → Anker |
Lauffläche ausgerissen
Reifen mit ausgerissener Lauffläche
Die Entwicklung derartiger Schäden erstreckt sich in der
Regel über einen längeren Zeitraum. Wird dann ein bereits
geschädigter Reifen hohen Belastungen ...
Anlasser, Fahrzeuge mit 2,0 l TDI-Motor 103 KW, Doppelkupplungsgetriebe (DSG)
DQ250-6F
Montageübersicht
1 -
Anlasser
aus- und einbauen
→ Kapitel
prüfen
→ Kapitel
2 -
Anschluss B+-Leitung an Anlasser
3 -
...