| Der Hersteller von Kraftfahrzeugen muss für alle
Personenkraftwagen (Fahrzeugklasse M1) eine EG-Betriebserlaubnis
beantragen. |
| Aufgrund dieser Betriebserlaubnis wird eine Bescheinigung
erstellt - das so genannte COC (=Certificate of Conformity). |
| Dieses Dokument bescheinigt, dass das Fahrzeug mit der
EG-Betriebserlaubnis (EG-Typgenehmigung) übereinstimmt und ohne
Einzelabnahme in jedem EU-Land zugelassen werden kann. |
| Die Ausstellung erfolgt für alle Fahrzeuge, die nach
EG-Betriebserlaubnis produziert wurden. |
| Diese Fahrzeuge tragen im Bereich der Fahrertür, bei älteren
Fahrzeugen im Motorraum, ein EG-Typschild (schwarzer Aufkleber). |
| Das COC-Papier hat den gleichen Stellenwert wie die
Zulassungsbescheinigungen und sollte deshalb nicht als Original
im Fahrzeug mitgeführt werden. |
| Im COC-Papier sind ausführliche technische Daten und alle
zulässigen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt. |
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