In einigen Ländern gelten spezielle Sicherheitsstandards und abgasrelevante Vorschriften, die vom Bauzustand des Fahrzeugs abweichen können. Volkswagen empfiehlt, sich vor einer Auslandsfahrt bei einem Volkswagen Partner über gesetzliche Bestimmungen und zu folgenden Punkten im Reiseland zu informieren:

Muss das Fahrzeug technisch für
die Auslandsfahrt vorbereitet werden, z. B. den Scheinwerfer abkleben
bzw. umstellen?

Stehen die erforderlichen
Werkzeuge, Diagnosegeräte und Ersatzteile für Service- und
Reparaturarbeiten zur Verfügung?

Steht im Reiseland ein Volkswagen
Partner zur Verfügung?

Bei Benzinmotoren: Ist bleifreies
Benzin mit ausreichender Oktanzahl verfügbar?

Bei Dieselmotoren: Ist
schwefelarmer Dieselkraftstoff verfügbar?

Stehen das richtige Motoröl
(Motoröl) und andere Betriebsflüssigkeiten gemäß den Spezifikationen von
Volkswagen im Reiseland zur Verfügung?

Funktioniert das werkseitig
eingebaute Navigationssystem mit den vorhandenen Navigationsdaten im
Reiseland?

Sind spezielle Reifen für das
Fahren im Reiseland notwendig?

Hinweis
Lenkgetriebetausch von Generation 1 auf Generation 2
Hinweis
Für den Austausch von Lenkgetrieben der Generation 1 stehen
keine neuen Lenkgetriebe als Ersatzteil mehr zur Verfügung.
Deshalb muss dafür ein Lenkgetriebe der Generatio ...
Reifenalterung
Selbst optisch einwandfreie, neuwertige oder kaum genutzte
Reifen mit ausreichender Profiltiefe, die älter als sechs Jahre
sind, können allein durch Alterung wesentliche Einbußen bei den
Nässeeigenschaften und ...