Volkswagen Touran Handbücher

Volkswagen Touran Reparaturanleitung :: Aufbereitung von Leichtmetallrädern

  ACHTUNG!

Die Reparatur einer beschädigten Felge oder Schüssel durch Erhitzung, mittels Schweißung oder durch Zugabe oder Abnahme von Material ist absolut verboten.
Beschädigte oder verformte Felgen sowie Felgen mit angerissenen oder verformten Bolzenlöchern dürfen nicht repariert werden.
Eine Aufbereitung darf nur mit den abgeprüften und vorgeschriebenen Original Lackmaterialien durchgeführt werden.
Nach einer Felgenaufbereitung können gegenüber dem Hersteller keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden.
Felgen, deren Ränder eine Rissbildung aufweisen, dürfen nicht repariert werden und sind sofort zu ersetzen.
Spanabhebende Bearbeitung, Wärmeeinbringung und Auftragsschweißvorgänge jeglicher Art sind nicht zulässig.
Eine Materialrückverformung ist nicht zulässig.
Die Rund- und Planlaufabweichung vor der Aufbereitung darf die Fertigungstoleranz von 0,8 mm nicht überschreiten.
Es dürfen nur gegossene Leichtmetallräder gespachtelt werden. Diese Räder haben die Materialbezeichnung AlSi xx auf der Innenseite eingeprägt.
Schmiederäder dürfen nur lackiert werden.
Die Aufbereitung beschränkt sich auf lackierte Oberflächen
Glanzgedrehte Felgen die nur eine Klarlackbeschichtung aufweisen sind von der Reparatur ausgeschlossen.
Es dürfen nur Oberflächenschäden auf der Radsichtseite (Designfläche) aufbereitet werden.
Für die Aufbereitung darf eine Beschädigungstiefe von 1 mm nicht überschritten werden.
Es darf nur bis zu 50 mm vom Aussenhorn entfernt gespachtelt werden.
   
Siehe auch:

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